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BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Arbeitslosengeld - Bemessungsgrundlage -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - älterer Arbeitnehmer - früheres Arbeitsentgelt nach Zwischenbeschäftigung - Gleichbehandlung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zu berücksichtigendes Arbeitslosenentgelt bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Fördermaßnahme für ältere Arbeitnehmer - Ungleichbehandlung von Personengruppen aufgrund unterschiedlicher Förderungsvoraussetzungen nach dem AFG - Feststellung einer unbilligen Härte bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtanwendung des § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG auf Teilnehmer von ABM nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte …
Auszug aus BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21), wonach § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG nicht auf die Gruppe von Arbeitslosen, deren Beschäftigung nach § 97 AFG gefördert worden sei, Anwendung finde, habe Widerspruch erfahren.Der Senat geht nach den Feststellungen des LSG davon aus, daß die Beschäftigung bei der Firma D eV von der Beklagten nach § 97 AFG gefördert worden ist (vgl zur Tatbestandswirkung eines derartigen Bescheides: BSGE 54, 110, 116 = SozR 4100 § 112 Nr. 21).
Der Senat hält an der Rechtsprechung des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG fest (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21;… Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - SozR 4100 § 112 Nr. 51 S 243 und Nr. 52 S 255).
Das BSG hat in der Entscheidung vom 5. Oktober 1982 (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21) zu dem insoweit im wesentlichen gleichlautenden § 112 Abs. 5 Nr. 2a idF des 4. AFG-Änderungsgesetzes (4. AFGÄndG) vom 12. Dezember 1977 (BGBl I S 2557) ausgeführt: Nach dem Sinn und Zweck der Regelung sollten die im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff AFG geförderten beitragspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer, die zuvor Leistungsbezieher gewesen seien, davor geschützt werden, daß eine gegenüber ihrer früheren Tätigkeit niedriger entlohnte Beschäftigung Maßstab für die Leistung bei nachfolgender Arbeitslosigkeit werde; dementsprechend bleibe in diesen Fällen die niedriger entlohnte reguläre Zwischenbeschäftigung bei der Bemessung des Alg außer Betracht.
Die in der og Entscheidung des BSG (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21) angeführten Gesichtspunkte sind gerade auch unter Berücksichtigung einer an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Auslegung weiterhin zutreffend.
- BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung …
Auszug aus BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R
Um festzustellen, ob eine unbillige Härte vorliegt, ist hier das nach § 112 Abs. 1 und 2 AFG ermittelte Arbeitsentgelt dem Arbeitsentgelt gegenüberzustellen, das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten beruflichen Tätigkeit erzielt hat (vgl BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6). - BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des …
Auszug aus BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R
Der Senat hält an der Rechtsprechung des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG fest (…BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - SozR 4100 § 112 Nr. 51 S 243 und Nr. 52 S 255). - BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts …
Auszug aus BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R
Der Senat hält an der Rechtsprechung des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG fest (…BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - SozR 4100 § 112 Nr. 51 S 243 und Nr. 52 S 255).